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1318. März 23. Liegnitz.

Fer. V p. dom. Remin.

Boleslaw, Herzog von Schlesien und Herr von Liegnitz, gewährt seinen getreuen Bürgern von Liegnitz neun von seinen Vorgängern nicht privilegirte Brotbänke, ferner die Erlaubniss, sich ein Rathhaus zu erbauen und überhaupt zu errichten, was immer ihnen Ertrag bringen kann, auf dem Markte, den Gräben, dem Weideplatze, in gayo (Goy d. h. mit Gehölz bestandenes Bruchland), bezügl. des examinatorium (vielleicht crematorium = Brenngaden), der Wage, des Hauses der Tuchscherer, und verspricht, ohne Zustimmung der Bürger keine neuen Verkaufsstätten zu errichten, weder in der Stadt noch in der Vorstadt, noch inter metas civitatis, noch auch in einer etwa auszusetzenden Neustadt.

Z. wie in der vorstehenden Urkunde.


Aus dem Or. im Liegnitzer Stadtarch., dessen Siegel fehlt, abgedr. bei Schirrmacher, Liegnitzer Urkundenb. S. 41.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.